Bis 07:30 Uhr – mobil 0178 9800162: Name des Kindes, Klasse, voraussichtliche Dauer des Fehlens, Krankheit (wenn meldepflichtig).

 

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Die wichtigsten Infoblätter zum Download. Unter anderem diese Krankheiten meldepflichtig:

Durchfall

Keuchhusten

Kopfläuse Kopfläuse – Elternrückmeldung

Krätze

Masern

Mumps

Ringelröteln

Scharlach

Windpocken