Präsentation für den Informationsabend für die Eltern der neuen Erstklässler:
- Einladung zum digitalen Informationabend für Eltern der neuen Erstklässler (pdf)
- Willkommensheft 2020/2021 (pdf)
Elternbrief zur Schulbuchgeldüberweisung für die 1. Klassen
Sehr geehrte Eltern der Erstklässler,
hiermit möchte ich Sie über die Schulbuchbestellung für das kommende Schuljahr informieren.Bei der Beschaffung der Lernmittel sind die Eltern im Rahmen des Eigenanteils verpflichtet, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Schulkonferenz hat in den letzten Jahren einen Eigenanteil von 30 Euro beschlossen(§ 96 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Von diesem Betrag wird das Mathearbeitsheft angeschafft. Weitere Arbeitshefte und Bücher, die wir in den Klassen benötigen, werden in einer Sammelbestellung von der Schule angeschafft.
Bitte überweisen Sie 30 Euro mit Angabe von Name und Klasse 2020/21 des Kindes (bitte in Druckschrift) bis Ende Juli auf das Konto der Schule:
Empfänger: C. Eberhard Gottfried Kinkel Schule
IBAN: DE 49 3705 0198 0043 5018 99
Verwendungszweck: Büchergeld
Name:
Klasse:
In den ersten Klassenpflegschaftssitzungen des neuen Schuljahres werden die Klassenlehrer/innen über mögliche weitere Lernmittelanschaffungen informieren. Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 erhalten Sie in den Klassen eine vorläufige Übersicht über die Anschaffungen von Schulbüchern und Arbeitsheften für das gesamte Schuljahr.
Das aktuell geltende Schulgesetz NRW sieht eine Befreiung vom Eigenanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln nur für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII vor. Die Stadt Bonn als Schulträger hat jedoch von der im Schulgesetzt NRW eingeräumten Möglichkeit, in eigener Verantwortung über weitere Entlastungen vom Eigenanteil zu entscheiden, Gebrauch gemacht.
Auch für das Schuljahr 2020/21 entfällt der Eigenanteil für:
- Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt
- Bonn-Ausweis-Inhaber/-innen
13 Euro müssen alle Eltern zahlen. Auch die Empfänger von SGBXII und Inhaber des Bonn-Ausweises werden gebeten die 13 Euro bis Ende Juli zu überweisen.
Ich erinnere an den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), Anträge können Sie über folgende Adresse anfordern: Bundesstadt Bonn, Servicestelle Bildung und Teilhabe, Friedrich-Breuer Str 65, 53225 Bonn oder bei unserem Schulsozialarbeiter Herrn Schröder anfragen: hansgeorg.schroeder@bonn.de 015118841844
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Eberhard