Das Wichtigste in Kürze:
- Mit dem 31. Januar 2023 werden die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen.
- Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. (Auf Anfrage der Schüler*innen können die restlichen Testes noch ausgegeben werden).
- In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
- Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
Weitere Informationen beim Schulministerium NRW: Ministerin Feller: Wir machen an unseren Schulen einen großen Schritt hin zur Normalität