Gottfried-Kinkel-Grundschule
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Elternmitwirkung in der Schule

Die Mitwirkung der Eltern ist für eine gute Erziehungsarbeit in der Schule unerlässlich. Das Recht der Eltern, Einfluss auf die Bildungsarbeit in der Schule zu nehmen, wurde 1977 mit Artikel 10 in die Landesverfassung NRW aufgenommen.
Das Schulmitwirkungsgesetz regelte bisher die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern. Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine Stelle sind die Paragraphen 62 bis 77 des Schulgesetzes getreten. Nähere Erläuterungen finden Sie hierzu unter:    Schulmitwirkung in NRW

Für den Schulerfolg unserer Kinder ist aber neben dem Regelwerk der vertrauensvolle Umgang der Eltern und Lehrkräfte miteinander, ein intensiver Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Interessensgruppen und bei Meinungsverschiedenheiten der Wille, Probleme einvernehmlich zu lösen, notwendig.

Klassenpflegschaft

Die Eltern jeder Klasse bilden die Klassenpflegschaft und wählen zu Beginn des Schuljahres ihren Klassenpflegschaftsvorsitzenden und -vertreter. Diese sind dann im laufenden Schuljahr für die Organisation der Klassenelternabende zuständig und auch für die Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern. Zusätzlich nehmen sie an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil und bringen dort die Anliegen aus der Elternschaft ein. Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen, wie z.B. Art und Umfang der Hausaufgaben, Einführung von Lernmitteln und Veranstaltungen.

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und -vertreter bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft soll die Interessen aller Eltern der Schule vertreten. Wichtige Informationen werden hier zwischen den Elternvertretern und der Schulleitung ausgetauscht und diskutiert und Anträge für die Schulkonferenz formuliert. In der Schulpflegschaft werden der/die Vorsitzende, Stellvertreter sowie die Teilnehmer an der Schulkonferenz gewählt.

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz kommen Elternvertreter und die Vertreter der LehrerInnen zusammen. Als wichtigstes Entscheidungsgremium der Schule werden dort viele Entscheidungen getroffen wie z.B. Änderungen zum Schulprogramm, die Verwendung der Haushaltsmittel sowie die Ergänzung und Anschaffung der Lehrmittel.

Wenn Sie Fragen haben oder sonstige Informationen benötigen wenden Sie sich an die Vertreter Ihrer Klassen oder an die Vorsitzenden der Schulpflegschaft.