Infektionsschutzgesetz
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder
andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besuchtkann es andere Kinder, Lehrer,
Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge
und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt
und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen)
zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über
Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten,
wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten
Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder
Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie
stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt,
dass Ihr Kind nicht ...mehr
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