Vertretungskonzept
Im Falle der Abwesenheit einer Lehrkraft (Krankheit, Fortbildung, Klassenfahrt,
etc.) stellen wir sicher, dass der Unterricht in der Kernzeit von 8 Uhr bis
11.30 Uhr (1. bis 4. Stunde) in jedem Falle für alle Klassen gewährleistet
ist. In der 5. und 6. Schulstunde lässt sich Unterrichtsausfall nicht
immer vermeiden. In dieser Zeit ist aber für Betreuung gesorgt. Eltern
können sich darauf verlassen benachrichtigt zu werden, wenn sich der
Schulschluss ändert.
Bei kurzfristigen Erkrankungen werden zunächst Doppelbesetzungen aufgelöst.
Unter Umständen betreut ein Kollege zwei Lerngruppen, z.B. im Sportunterricht.
Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kinder der betroffenen Klasse
nach einem zu Schuljahresbeginn von jedem Klassenlehrer zu erstellenden Aufteilungsplan
auf festgelegte Klassen verteilt.
Dieser Plan hängt an der Tür der Klasse aus, darauf sind auch Arbeitsmaterialien
vermerkt, mit denen die Kinder arbeiten können.
Jede Lehrkraft hat eine Partnerlehrerin oder einen Partnerlehrer, die/der
bei Ausfällen die Schüler mit den inhaltlich und / oder organisatorisch
notwendigen Informationen versorgt und die Klasse aufteilt. Da alle Jahrgänge
inhaltlich eng zusammenarbeiten, ist die Bereitstellung adäquaten Arbeitsmaterials
in der Regel sichergestellt.
Bei längeren Krankheitszeiten einer Lehrkraft können Aufteilungen
nur mit Hilfe des Schulamtes vermieden werden, wenn uns von dort eine Vertretungslehrkraft
(Poolkraft) zur Verfügung gestellt werden kann.
Selbstverständlich finden Konferenzen und Sprechtage außerhalb
der Unterrichtszeit statt. Auch bei Fortbildungen achten wir darauf, dass
Unterrichtsausfall vermieden wird.
